Beisetzungen

An dieser Stelle auf dem Klösterlein - Friedhof in Aue finden die Sternenkinder ihre letzte Ruhe.
Seit Juni 2009 stärkt auch der Gesetzgeber betroffenen Eltern den Rücken, indem er die Beisetzung fehlgeborener Kinder zur Pflicht erhebt.
Der §18 des Sächsischen Bestattungsgesetzes räumt den Eltern das Recht ein, ihr zu früh geborenes Kind zu bestatten, unabhängig von Alter und Gewicht. Die Friedhofsverwaltungen müssen dieser Bestimmung Rechnung tragen und in entsprechendem Umfang Platz für die Beisetzung schaffen.

Am Ende der Beisetzungsfeier gibt es für  Eltern und Angehörige die Möglichkeit im Kondolenzbuch einen letzten Gruß für ihr Sternenkind zu hinterlassen.

Sowohl zur Beisetzung selbst als auch im Nachhinein bietet die Gedenkstätte genug Platz für die individuelle Gestaltung durch die Eltern. Selbstverständlich sind Sie jederzeit an dieser Gedenkstätte willkommen, mit aller Trauer und Verzweiflung. Über die Jahre wurde sie zur Begegnungsstätte der trauernden Eltern untereinander.
Nutzen Sie diese Gelegenheit zum stillen Gedenken und Innehalten.